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Unfallschaden

Kfz-Schadengutachten

Zu den Kernaufgaben des Kfz-Sachverständigen gehört die Erstellung von Unfall- und/oder Schadengutachten nach einem Autounfall.

Das erstellte Gutachten dient der Ermittlung der Höhe des am Fahrzeug entstandenen Unfallschadens sowie der Plausibilität zum Unfallhergang.

 Zu Unterscheiden sind:

Kaskoschaden – selbstverschuldeter Unfall

Der Kaskoschaden, also ein selbst verschuldeter Unfall, wird über Ihre Kfz-Versicherung (Teil- oder Vollkasko) abgewickelt.

Wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung.

Haftpflichtschaden – unverschuldeter Unfall

Als Geschädigter haben Sie in diesem Fall das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.

Auf Basis dieses Unfallgutachtens können geschädigte im Falle eines unverschuldeten Unfalls (Haftpflichtschaden) mit der gegnerischen Versicherung abrechnen und den Schadenbetrag einfordern bzw. in einer Werkstatt Ihrer Wahl den Schaden am Fahrzeug beheben lassen.

Die Kosten für das Gutachten trägt die Versicherung des Unfallgegners. 

Beweissicherungsgutachten – wenn die Schuldfrage unklar ist

Wenn die Schuldfrage nicht klar ist, sollte zum Zwecke der Beweissicherung ein Entsprechendes Gutachten durch einen unabhängigen Kfz-Gutachters erfolgen, um Ansprüche in oft langwierigen Prozessen zu Belegen.

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